AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Christiansen Print GmbH


§ 1 Geltungsbereich

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen CHRISTIANSEN PRINT und dem Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Diese AGB können im Internet unter www.christiansenprint.de jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt und gespeichert werden.

§ 2 Abwehrklausel

Anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Solche Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil und gelten nur insoweit, als diese Bedingungen diesen AGB nicht widersprechen und insoweit CHRISTIANSEN PRINT die Gültigkeit ausdrücklich bestätigt.

§ 3 Verhaltenskodex

CHRISTIANSEN PRINT hat den Anspruch, ein unabhängiges und verantwortungsvolles Familienunternehmen zu sein. CHRISTIANSEN PRINT verpflichtet sich daher zur Einhaltung eines Verhaltenskodex, der im Internet unter www.christiansenprint.de jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt werden kann.

§ 4 Vertragsabschluss

1. Angebote von CHRISTIANSEN PRINT sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindung bestätigt wird. 

2. Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn CHRISTIANSEN PRINT diese ausdrücklich bestätigt. Außendienstmitarbeiter von CHRISTIANSEN PRINT sind weder zum Vertragsschluss, noch zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. 

3. Für Lieferungen verstehen sich die Größenangaben als Gewichtsangabe (Tonne/ Kilogramm) oder Länge bzw. Fläche (Laufmeter/ Quadratmeter). 

4. CHRISTIANSEN PRINT ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unbeschränkt an Dritte abzutreten.

§ 5 Zahlung

1. Der vereinbarte Preis ist zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer fällig nach Erhalt der Ware bzw. gemäß individuellem Zahlungsziel. 

2. Für den Zahlungsverzug des Kunden, die Verzugszinsen und etwaigen weiteren bei CHRISTIANSEN PRINT durch den Verzug des Kunden entstehenden Schaden gelten die gesetzlichen Regelungen. 

3. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, ist CHRISTIANSEN PRINT 

    a) bis zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeiträge einschließlich Verzugszinsen zu keiner weiteren Lieferung aus der Lieferbeziehung verpflichtet und 

    b) nach eigener Wahl zum Rücktritt aus geschlossenen Verträgen oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt einer berechtigten Mahnung Zahlung geleistet hat und der Rücktritt zuvor angedroht worden ist.

4. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von CHRISTIANSEN PRINT anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Für den Fall, dass CHRISTIANSEN PRINT für den Kunden die für ihn erstellten Waren in einem Lager auf dessen Wunsch bevorratet und dem Kunden dies zumindest bekannt ist, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Abnahme und Bezahlung des Lagerbestandes spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. 

§ 6 Lieferung

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung frei Haus/Werk. Versandweg und Versandmittel sind der Wahl von CHRISTIANSEN PRINT überlassen. 

2.  a) Beim Versendungskauf geht die Sachgefahr mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzuge ist. 

    b) Soweit Abholung vereinbart ist, geht die Sachgefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden über. Erfolgt die Abholung nicht termingerecht, ist CHRISTIANSEN PRINT nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu versenden oder einzulagern. 

3. CHRISTIANSEN PRINT ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern kein erkennbares berechtigtes Interesse des Bestellers entgegensteht.

4. Es gelten folgende, branchenübliche Abweichungen/Toleranzen als vereinbart: 

    a) Aus technischen Gründen im Produktionsablauf ist CHRISTIANSEN PRINT zur Lieferung von Mehr- oder Mindermengen von max. 10 % der bestellten Auflage berechtigt. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. 

    b) Lieferfristen und Termine verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die CHRISTIANSEN PRINT nicht zu vertreten hat (wie Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unvorhergesehene und erhebliche Störung der Verkehrswege). Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von CHRISTIANSEN PRINT und deren Unterlieferanten eintreten. 

Dauert die Störung länger als 6 Wochen, sind sowohl der Kunde als auch CHRISTIANSEN PRINT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

Verlängert sich die Lieferzeit durch einen in Ziffer 4 c) bezeichneten Umstand oder ist CHRISTIANSEN PRINT berechtigt, die Leistung aufgrund der in Ziff. 4 c) bezeichneten Umstände zu verweigern und/oder ist CHRISTIANSEN PRINT oder der Kunde aufgrund dieser Umstände berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. 

5. Bei jeder Lieferung von palettierter Ware hat der Kunde CHRISTIANSEN PRINT bzw. dessen Logistikdienstleister die Lademittel in gleicher Art und Güte zurückzugeben, die er empfangen hat. CHRISTIANSEN PRINT führt über die in ihrem bzw. in des beauftragten Dienstleisters Eigentum stehenden Paletten für den Kunden ein Palettenkonto. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Auszug dieses Palettenkontos. 

6. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert worden sind. Ist eine Lieferfrist oder ein Termin unverbindlich, wird nach gesonderter Aufforderung durch den Kunden eine angemessene Nachfrist in Lauf gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt CHRISTIANSEN PRINT in Verzug. 

7. Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation des Kunden nach Vertragsschluss erheblich verschlechtert oder wenn nach Abschluss des Vertrages für CHRISTIANSEN PRINT erkennbar wird, dass der Anspruch auf die Leistung des Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist CHRISTIANSEN PRINT berechtigt, die Leistung zu verweigern und die vereinbarte Zahlungsmodalität für weitere Lieferungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden auf Vorkasse umzustellen und bestehende Forderungen in Abweichung zum individuell vereinbarten Zahlungsziel sofort fällig zu stellen.

Eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden ist insbesondere dann anzunehmen, soweit und solange ein Warenkreditversicherer einen Deckungsschutz für Forderungen des Kunden überwiegend oder vollständig ablehnt. 

8. CHRISTIANSEN PRINT ist - unbeschadet der eigenen, vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen - berechtigt, die Lieferungen und Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. 

§ 7 Sachmängelhaftung

1. Für besondere Eigenschaften einer Verpackung im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet CHRISTIANSEN PRINT nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, bei Einsatz und Umsetzung der einzelnen Produkte und Leistungen von CHRISTIANSEN PRINT sorgfältig zu prüfen, ob eine Verwendung bzw. Umsetzung erfolgen soll und ob sich ggf. schädliche Auswirkungen für den eigenen Produktions- und Betriebsablauf ergeben können. 

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungsaussagen durch CHRISTIANSEN PRINT stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar. 

2. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe/Anerkennung des Freigabemusters auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem an die Druckfreigabe / Anerkennung des Freigabemusters anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. 

3. Von CHRISTIANSEN PRINT ggf. abgegebene Konformitätserklärungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Spezifikationen stellen keine Garantien im rechtlichen Sinne dar. Garantien im rechtlichen Sinne bedürfen einer ausdrücklichen Erklärung durch CHRISTIANSEN PRINT.  

4. Für Mängel der Ware leistet CHRISTIANSEN PRINT nach eigenem Ermessen und nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 

5.  a) Der Kunde ist verpflichtet. Leistungen, Waren oder Produkte von CHRISTIANSEN PRINT nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Transportschäden sind möglichst bei der Warenannahme auf dem Empfangsschein zu dokumentieren und CHRISTIANSEN PRINT gesondert mitzuteilen. Ansonsten sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen CHRISTIANSEN PRINT in Textform anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. 

    b) Einen nicht offensichtlichen („versteckten") Mangel hat der Kunde innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Entdeckung dieses Mangels in Textform anzuzeigen, vgl. Ziff. 5 lit. a) gilt entsprechend. 

6. Für branchenübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen (Handelsbräuche) in der Stoffzusammensetzung, Leimung, Glätte, Reinheit und Härte der verwendeten Papierlagen sowie in der Klebung, Heftung und für den Druck übernimmt CHRISTIANSEN PRINT keine Haftung.  

7. Werden technische Werte, wie z.B. Papiergrammaturen oder ECT-Werte zu den von CHRISTIANSEN PRINT zu liefernden Produkten bestimmt oder benannt, gelten negative produktionsbedingte Abweichungen oder Toleranzen von bis zu 10 % sowie unbegrenzt positive produktionsbedingte Abweichungen oder Toleranzen zu den jeweils benannten technischen Werten als zulässig. 

8. Der Druck von EAN-Strichcodes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Durchführungsregelung der CCG. 

Weitergehende Zusagen - insbesondere Aussagen über Leseergebnisse an den Kassen des Handels - können wegen möglicher negativer Einflüsse auf die Strichcodes nach Verlassen unseres Werkes und mangels einheitlicher Mess- und Lesetechnik nicht abgegeben werden. 

9. Die Mängelgewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht, vgl. dazu nachfolgender § 8 Ziff. 4 Satz 2 dieser AGB.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. CHRISTIANSEN PRINT haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von CHRISTIANSEN PRINT, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, sowie auf einer von CHRISTIANSEN PRINT ausdrücklich übernommenen Garantie beruhen sowie für Schäden aus Datenschutzverletzungen. 

2. CHRISTIANSEN PRINT haftet im Übrigen auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, allerdings nur, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten, wie z.B. die mangelfreie Lieferung der Sache). CHRISTIANSEN PRINT haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und maximal mit dem 5-fachen Auftragswert des betreffenden Auftrages.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CHRISTIANSEN PRINT betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von CHRISTIANSEN PRINT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 

4. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und / oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von CHRISTIANSEN PRINT grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, sowie bei einer von CHRISTIANSEN PRINT zu vertretenden Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder der Tötung von Personen oder in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht.

§ 9 Rücknahme von (Transport-) Verpackungen

Nach § 15 Abs. 1 VerpackG sind wir als Hersteller oder Vertreiber von nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gegenüber gewerblichen und privaten Endverbrauchern dazu verpflichtet, gebrauchtes, restentleertes Verpackungsmaterial für unsere Waren der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns in Verkehr gebrachten, unentgeltlich zur Wiederverwendung oder Verwertung wieder zurückzunehmen. Dies betrifft nicht die von uns als Verkaufsware hergestellten (Transport)-Verpackungen. Die Entscheidung von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch zu machen, obliegt dem Kunden. Die Rücknahme erfolgt nach Wahl von CHRISTIANSEN PRINT am Ort der tatsächlichen Übergabe, in dessen unmittelbarer Nähe oder im Rahmen wiederkehrender Belieferungen, sofern der Kunde das Verpackungsmaterial nicht (wie bisher) selbst entsorgt. Im Falle wiederkehrender Belieferungen behält CHRISTIANSEN PRINT sich vor, die Verpackung nicht direkt am Tag der Belieferung, sondern erst bei der nächsten Belieferung zurückzunehmen. Soweit CHRISTIANSEN PRINT zur Rücknahme von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet ist, hat der Kunde die Kosten des Rücktransports zum jeweils von CHRISTIANSEN PRINT bestimmten Rückgabeort der verwendeten Verpackung selbst zu tragen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Von CHRISTIANSEN PRINT gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kunden im Eigentum von CHRISTIANSEN PRINT. Darüber hinaus behält sich CHRISTIANSEN PRINT das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen wurden und der Saldo anerkannt ist. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß gegen Schäden und Diebstahl zu versichern und den Abschluss einer Versicherung CHRISTIANSEN PRINT nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hiermit im Voraus an CHRISTIANSEN PRINT ab. CHRISTIANSEN PRINT nimmt diese Abtretung an. 

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an CHRISTIANSEN PRINT ab. CHRISTIANSEN PRINT nimmt diese Abtretung an. 

Der Kunde ist als Treuhänder für CHRISTIANSEN PRINT zur Einziehung der abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen CHRISTIANSEN PRINT gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. 

4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, sind von CHRISTIANSEN PRINT die 110 % übersteigenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt CHRISTIANSEN PRINT. 

5. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, CHRISTIANSEN PRINT nicht gehörenden Sachen, wird CHRISTIANSEN PRINT Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von CHRISTIANSEN PRINT gelieferten Waren zu den Werten der sonstigen, verarbeiteten Gegenstände. 

6. Sobald der Kunde in Zahlungsverzug und/oder in Vermögensverfall gerät, ist CHRISTIANSEN PRINT berechtigt, ohne weitere Fristsetzung und unter Ausschluss eines eventuell bestehenden Zurückbehaltungsrechtes die sofortige, einstweilige Herausgabe der gesamten, unter dem Eigentumsvorbehalt von CHRISTIANSEN PRINT stehenden Waren zu verlangen. 

7. Der Kunde ist verpflichtet, CHRISTIANSEN PRINT einen Zugriff Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware sowie sonstige Beschädigungen der Ware unter Angabe von den, für eine Intervention notwendigen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen. 

8. Druckklischees, Sleeves und zugehörige Zeichnungen (im Folgenden: Klischees) bleiben auch dann im alleinigen Eigentum von CHRISTIANSEN PRINT, wenn die Herstellung oder Beschaffung dem Kunden teilweise oder vollständig in Rechnung gestellt wird. CHRISTIANSEN PRINT ist berechtigt, diese Werkzeuge sechs Monate nach der letzten Ausführung eines Auftrages, bei dem die Werkzeuge eingesetzt werden, zu vernichten, ohne dass ein finanzieller Ausgleich von CHRISTIANSEN PRINT an den Kunden zu erfolgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde auf eigene Kosten die Herausgabe der Klischees verlangen. 

§ 11 Schutzrechte

1. CHRISTIANSEN PRINT behält sich das Eigentum und sämtliche Schutzrechte an von CHRISTIANSEN PRINT bereitgestellten Formen, Muster, Abbildungen, Druckklischees, Zeichnungen und sonstige technischen Unterlagen vor. Der Kunde darf sie nur in der vereinbarten Weise nutzen.

2. Liefert CHRISTIANSEN PRINT aufgrund von Vorgaben oder Unterlagen des Kunden, steht dieser dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Information keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt CHRISTIANSEN PRINT von der Prüfung der Rechtslage frei. 

Wird CHRISTIANSEN PRINT in diesem Fall von einem Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, CHRISTIANSEN PRINT auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen und allen damit verbundenen erforderlichen Aufwendungen freizustellen. 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche, sich ergebenen Streitigkeiten ist der Hauptsitz oder der Niederlassungsort von CHRISTIANSEN PRINT nach Wahl von CHRISTIANSEN PRINT. CHRISTIANSEN PRINT ist auch dazu berechtigt, Klage am Unternehmenssitz des Kunden zu erheben.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) sowie sonstige, internationale kauf- oder werkvertragsrechtliche Bestimmungen finden ebenfalls keine Anwendung. 

3. CHRISTIANSEN PRINT ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass CHRISTIANSEN PRINT nach Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a. DSGVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Kunden gegenüber CHRISTIANSEN PRINT hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten folgende betroffenen Rechte:

- Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO,
- Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO,
- Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung  gem. 18 DS-GVO
- Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO,
- Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO;
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie
- Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO

Nähere Informationen finden Sie unter www.christiansenprint.de/datenschutz/

4. Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, wird die Schriftform auch durch die Einhaltung der Textform (z. B. E-Mail oder Telefax) gewahrt.

5. Auf Verlangen werden diese AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt.

 

Stand: 16.09.2022

Laden...